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Hausordnung

Mit 18.3.2024 wirksam gewordene Änderungen sind rot und fett markiert.


Wir brauchen für einen geordneten Schulbetrieb und für einen erfolgversprechenden Unterricht ein Mindestmaß an Vorschriften. Grundlage für die Hausordnung ist das Schulunterrichtsgesetz; darüber hinaus sind folgende Punkte Voraussetzungen für ein gutes Schulklima:

  • Ein höflicher und wertschätzender Umgang
  • Aktive Teilnahme am Unterricht sowie am Schulleben
  • Ordnung und Pünktlichkeit

1. Der Abstellplatz für Fahrräder und Mopeds der Schüler/innen befindet sich vor dem naturwissenschaftlichen Zentrum.

2. Die Schüler/innen betreten die Schule durch den Haupteingang und gehen mit ihren Schultaschen über die Stiege im Vorraum in den Garderobentrakt. Der Zugang zu den Garderoben erfolgt von außen. Ab dort müssen Hausschuhe getragen werden.

3. Mit Beginn der Unterrichtsstunde müssen sich alle Schüler/innen in ihren Klassenräumen befinden und die Klassentüren schließen.

4. Schüler/innen der Unterstufe müssen das Handy abgeschaltet im Garderobenschrank oder, wenn möglich, im Sperrschließfach im Klassentrakt verwahren. Die Benützung des Handys während des gesamten Aufenthalts in der Schule ist untersagt.

Schüler/innen der Oberstufe müssen das Handy während der Unterrichtszeiten nicht sichtbar und nicht hörbar verstauen.

5.Die Benützung des Handys auf Schulveranstaltungen ist grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren. Die konkreten Benützungs- und Aufbewahrungsregeln obliegen der Leiterin bzw. dem Leiter der jeweiligen Schulveranstaltung.

6. Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr. Der Vormittagsunterricht endet mit der stundenplanmäßig vorgesehenen letzten Vormittagsstunde, die Unterrichtszeit am Nachmittag richtet sich nach dem jeweiligen Stundenplan (Rahmenzeit: 13.25 Uhr bis 18.00 Uhr).

7. In der großen Pause (9.40 Uhr bis 9.55 Uhr) können die Schüler/innen in den Unterrichtsräumen verbleiben, sofern entsprechende Ruhe gewahrt wird. An schönen Tagen besteht die Möglichkeit, von der Pausenhalle in den Pausenhof, auf den Hartplatz, den Innenhof oder die Outdoorklasse zu gehen. Das Sitzen auf dem Boden im Bereich von Stiegen und Gängen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

8. Das Verlassen des Schulgebäudes während der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Freistunden. In berechtigten Einzelfällen kann der Klassenvorstand/die Klassenvorständin bzw. der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin eine entsprechende Erlaubnis erteilen, wobei für Schüler/innen bis zur 3. Klasse (7. Schulstufe) die nachweisliche Kenntnisnahme durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Schüler/innen ab der 4. Klasse (8. Schulstufe) dürfen in der Mittagspause das Schulgebäude verlassen.

9. Der Aufenthalt in der Garderobe ist nur vor dem Unterrichtsbeginn und unmittelbar nach dem Unterrichtsende gestattet. Geld und sonstige Wertsachen dürfen in der Garderobe nicht zurückgelassen werden, sondern sind ausnahmslos im verschlossenen Spind zu verwahren.

10. Im Schulgebäude und auf der Terrasse ist das Laufen und das Ballspielen – in jeglicher Form – aus Sicherheitsgründen untersagt.

11. Die in der Schule sowie an den Außenanlagen angebrachten Hinweiszeichen sind zu beachten (z.B. Rechtsgehen in den Stiegenhäusern und auf den Gängen).

12. Ein Beitrag zur Schonung unserer Umwelt ist die Mülltrennung. Die vorgeschriebene Abfallordnung ist daher verpflichtend einzuhalten.

13. Den Schüler/innen steht in Freistunden, in der Mittagspause und nach dem Unterricht die Pausenhalle (Aula) und nach Möglichkeit der Klassenraum zur Verfügung. Die Schüler/innen der 1. bis 3. Klassen müssen sich in den Freistunden, in der Mittagspause und beim angeordneten Entfall von Unterrichtseinheiten, sowie bei Verbleib an der Schule nach dem Unterrichtsende in der Pausenhalle (Aula) oder im Klassenraum aufhalten und werden in diesen Bereichen jeweils von einer Lehrkraft beaufsichtigt.

14. Bei Entfall von (Rand-)Stunden können Schüler/innen der ersten bis zur dritten Klasse nur nach nachweislicher Kenntnisnahme durch den/die Erziehungsberechtigte/n entlassen werden.

15. Schulgebäude und Schuleinrichtung sind unser aller Eigentum und daher sorgsam und verantwortungsbewusst zu benützen. Beschädigungen sind unverzüglich dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin bzw. der Schulwartin/dem Schulwart oder im Sekretariat zu melden. Für vorsätzliche Beschädigungen haften der/die jeweilige/n Verursacher persönlich.

16. Jegliche Gegenstände, die geeignet sind, den Schulbetrieb und den Unterricht zu stören, dürfen in der Schule nicht verwendet werden. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, werden den Schüler/innen abgenommen, im Sekretariat verwahrt, und nur an Erziehungsberechtigte ausgefolgt.

17. Nach dem Unterrichtsschluss ist das Klassenzimmer in Ordnung zu verlassen und die Klassenordner sind für das Schließen der Fenster und das Abdrehen des Lichtes verantwortlich. Die Schüle/innen verlassen das Schulgebäude durch die Garderobe und über die Stiege beim Haupteingang.

18. Der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen ist den Schüler/innen in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt. Entsprechendes gilt für den Konsum von Energydrinks oder ähnlichen für Schüler/innen der Unterstufe.

19. Der Besitz und die Verwendung von wirkstoffhaltigen Substanzen, insbesondere von Snooze/Snus, Nikotinbeuteln etc. ist den Schüler/innen in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt.

20. Die Verwendung digitaler Endgeräte (Notebook, Tablet) ist in der „Digitalen Hausordnung“ geregelt.

 

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