1. Generell ist mit jeglichen IT-Geräten (inkl. entsprechendem Zubehör) ein rücksichtsvoller und verantwortungsbewusster Umgang erforderlich.
Die Schüler/innen tragen eine besondere Verantwortung für ihr privates Schulnotebook (a) inkl. Zubehör (b).
(a) Zugelassener Gerätetyp im Schuljahr 2022/23: Microsoft Surface Go2.
(b) Im Folgenden werden als „Zubehör“ Netzteil, Stift und Tastatur
sowie gegebenenfalls eine private Maus, USB-Stick, Kopfhörer bezeichnet.
2. Die Schüler/innen achten darauf, alle IT-Geräte in der Schule,
insbesondere das private Schulnotebook inkl. Zubehör, nicht zu verunreinigen, zu beschädigen bzw. zu entwenden.
3. Bei der Übergabe der privaten Schulnotebooks inkl. Zubehör
werden diese mit den von der Schule vorbereiteten Etiketten beschriftet.
4. Software, die für den Unterricht nicht erforderlich ist, darf in der Schule nicht verwendet werden. Das schließt auch persönliche Kommunikation und die Verwendung von Sozialen Medien mit ein.
Das Mitbringen und Verwenden von zusätzlicher Hardware (TV-Sticks, externe Internet-Karten und -Sticks u. ä.) ist nicht gestattet.
Für die Internetanbindung der privaten Schulnotebooks darf ausschließlich das WLAN der Schule verwendet werden.
5. Die privaten Schulnotebooks inkl. Zubehör werden ausschließlich
von ihren Besitzer/innen verwendet. Eine Weitergabe an dritte Personen (auch an Mitschüler/innen)ist nicht gestattet.
6. Die Schüler/innen müssen die privaten Schulnotebooks inkl. Zubehör stets aufgeladen und funktionsbereit in die Schule mitnehmen, um unnötige Störungen und Verzögerungen des Unterrichts zu vermeiden.
7. Die privaten Schulnotebooks sind ausgeschalten und inkl. Zubehör grundsätzlich während des Schultages im versperrten Spind des Klassenraumes zu verstauen. Das gilt auch in den Pausen.
Die privaten Schulnotebooks sind im SOLA-Unterricht nach Rücksprache mit der Lehrperson bzw. im Fachunterricht nach Aufforderung der Lehrperson ausschließlich für Unterrichtszwecke zu verwenden.
8. Die Schüler/innen kennen ihre Zugangsdaten sowohl für die privaten Schulnotebooks als auch für die im Unterricht benötigte Software, um unnötige Störungen und Verzögerungen des Unterrichts zu vermeiden. Die Weitergabe jeglicher Zugangsdaten an dritte Personen (auch an Mitschüler/innen) sowie deren missbräuchliche Verwendung ist untersagt.
9. Es ist verboten, Fotos, Videos und Tonaufnahmen in der Schule zu machen, sofern dies nicht ausdrücklich von der Lehrkraft zu einem bestimmten Unterrichtszweck und für eine begrenzte Zeit erlaubt wird.
In der Schule erzeugte Unterrichtsinhalte (z.B. Dokumente, Fotos, Videos, Tonaufnahmen) unterliegen dem Datenschutz und dem Urheberrecht.
Sie dürfen weder veröffentlicht noch an dritte Personen (auch nicht an Mitschüler*innen) verschickt oder weitergegeben werden.
Überdies bedarf eine allfällige Verwendung (z.B. Weiterverarbeitung, Veröffentlichung, usw.) der Einwilligung aller Beteiligten sowie der Zustimmung der Schule (vertreten z.B. durch die beteiligte Lehrkraft).
10. Für von privaten Schulnotebooks abweichende, von Lehrkräften zeitlich begrenzt zugelassene IT-Geräte (z.B. Handy) ist die vorliegende IT-Hausordnung (ausgenommen 3.) sinngemäß anzuwenden.
Die IT-Hausordnung gilt am gesamten Schulareal und bei Schulveranstaltungen.
Bei Verstößen gegen die IT-Hausordnung werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kontaktiert, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.