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Reifeprüfung Informationen

Abschließende Arbeit

Die Abschließende Arbeit ist eine der sieben Teilprüfungen, die bei der Reifeprüfung abgelegt werden müssen.

Seit dem Haupttermin 2024/25 gibt es die Möglichkeit, bis spätestens zum 15. Jänner des Schuljahres diese Arbeit abzuwählen, um dafür eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung zusätzlich abzulegen.

Nähere Informationen dazu findest du auf https://www.ahs-aba.at.

Termine im Folgenden gültig für den Haupttermin 2024/25

Zulassung zur Reifeprüfung

Die erste Zulassung erfolgt, wenn das Zeugnis der 8. Klasse in allen Gegenständen eine positive Beurteilung aufweist (kein „Nicht beurteilt“, kein „Nicht genügend“)

  • Steht im Zeugnis 1 Nicht genügend, kann der/die Kandidat/in am ⚫️09.04.2025 eine Wiederholungsprüfung, die er/sie selbst in der Administration beantragen muss.
  • Bei 2 Nicht genügend im Jahreszeugnis kann man im Herbst zu Wiederholungs-prüfungen antreten und ggf. im Anschluss die Reifeprüfung beginnen.
  • Bei 3 oder mehr Nicht genügend muss die 8. Klasse wiederholt werden.

Allgemeines

Die Reifeprüfung umfasst für alle Schülerinnen und Schüler drei voneinander unabhängige Teile.

  • Abschlussarbeit VWA
  • 3 (oder 4*) Klausurprüfungen und
  • 3 (oder 2*) mündliche Prüfungen

* Gesamtzahl aus schrift. und mündl. Prüfungen = 6

Die Wahl der Prüfungsgebiete für Klausur- und mündliche Prüfungen erfolgt im Zeitraum vom ⚫️ Fr., 10.01.2025 bis spätestens ⚫️ Mi., 15.01.2025 12:00 Uhr.

Abschließende Arbeit (ABA)

Die ABA (falls nicht abgewählt) ist unter Anschluss eines Begleitprotokolls vom Kandidaten / von der Kandidatin spätestens bis zum
⚫️ Fr., 28.02.2025 in zwei gedruckten Exemplaren sowie bis zum
⚫️ So., 02.03.2025 elektronisch abzugeben.

Am ⚫️ 17.03./19.03.2024 finden die Präsentationen und Diskussionen der VWA statt. Jede/r Kandidat/in stellt vor der Kommission seine/ihre Arbeit kurz vor, worauf eine kurze Diskussion folgt. Präsentation und Diskussion dürfen nicht länger als 15 Minuten dauern.

Die schriftliche Arbeit, die Präsentation und Diskussion werden von der Kommission mit einer einzigen Note beurteilt. Es gibt also keine eigene Beurteilung (auch keine negative) der schriftlichen Arbeit.

Wird die ABA insgesamt negativ beurteilt, kann man zwar im Haupttermin zu den anderen Prüfungen antreten, muss aber erneut eine ABA mit neuer Themenstellung schreiben. Diese neue Themenstellung wird ehebaldigst auf dem offiziellen Wege eingereicht (https://aba.bildung.gv.at).

Beim Wiederholen der 8. Klasse bleibt die Beurteilung der ABA erhalten.
Schriftliche Klausuren

Alle Kandidat/innen müssen in Deutsch, Mathematik sowie einer lebenden Fremdsprache, welche in der Oberstufe mit mindestens 10 Wochenstunden besucht wurde (also Englisch, Französisch 4-jährig oder 6-jährig oder Spanisch) schriftlich antreten.

Bei 4 bzw. 5 Klausurprüfungen ist die 4. bzw. 5. Klausur eine weitere lebende Fremdsprache (siehe oben), Latein, bzw. Biologie (RG), Physik (RG) bzw. Darstellende Geometrie (falls als Wahlpflichtgegenstand besucht).

Die Jahresnote wird bei der Gesamtbeurteilung der schriftlichen Prüfungen eingerechnet, sofern der Schwellenwert erreicht wurde. Informationen über die Einrechnung der Jahresnote erhält man unter https://www.matura.gv.at

Bei negativer Beurteilung schriftlicher Prüfungen (vor der Einrechnung der Jahresnote) kann der Kandidat/die Kandidatin eine (nicht öffentliche) Kompensationsprüfung ablegen, die formlos beantragt werden muss (Email an die Administration). Die Kompensationsprüfung findet am ⚫️ 27.05. und 28.05.2024 (also zwischen Klausurprüfungen und mündlichen Prüfungen) statt.

Sollte die Gesamtbeurteilung der negativen schriftlichen Leistung in Kombination mit der Kompensationsprüfung keine positive Note ergeben, kann die negative Klausurprüfung bei einem nächsten Termin wiederholt werden, der Antritt zur mündlichen Prüfung bleibt davon unberührt.

Die Klausuren aus Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Spanisch und Latein sind standardisiert, d.h. sie werden zentral vorgegeben und nach einem vorgegebenen Beurteilungsschlüssel vom Prüfer/der Prüferin (das ist im allgemeinen der Fachlehrer) beurteilt.

Mündliche Prüfungen

Die wählbaren Prüfungsgebiete entsprechen im Wesentlichen den Gegenständen (inklusive Wahlpflicht- und Freigegenständen), die in der Oberstufe unterrichtet werden.

  • Religion“ bzw. „Ethik“ darf nur dann gewählt werden, wenn es in der ganzen Oberstufe oder in der 8. Klasse besucht wurde und über die davorliegenden Jahre Externistenprüfungen erfolgreich abgelegt wurden.
  • Ein Wahlpflicht- oder Freigegenstand einer lebenden Fremdsprache darf nur gewählt werden, wenn es in der Oberstufe mit mind. 6 Wochenstunden besucht wurde.
  • Das Wahlpflichtfach Informatik darf nur gewählt werden, wenn es in der Oberstufe mit mind. 6 Wochenstunden besucht wurde.
  • Das schulautonome Wahlpflichtfach Theorie des Sports darf nur gewählt werden, wenn es in der Oberstufe mit mind. 6 Wochenstunden besucht wurde.
  • Sonstige Wahlpflicht- oder Freigegenstände dürfen nur gewählt werden, wenn sie

 – mit mind. 4 WSt.

 – bis mind. in die 7. Klasse besucht wurden.
Beispiel: 2 WSt. WPG Biologie in der 6. Klasse ist also nicht wählbar.

Die Prüfungsgebiete sind so zu wählen, dass die Summe der Wochenstunden
 – bei 2 mündlichen Prüfungen mind. 10,
 – bei 3 mündlichen Prüfungen mind. 15,
 – bei 4 mündlichen Prüfungen mind. 20 beträgt.

Dabei kann aber ein Unterrichtsgegenstand um einen von dem/der Schüler/in besuchten Wahlpflichtgegenstand ergänzt werden, wenn anders die Stundensumme nicht zu erreichen ist.

Beispiel: Psychologie/Philosophie und Chemie (zusammen 2 x 4 = 8 WSt.) wären nicht ausreichend; aber PP + Wahlpflichtfach PP, das zwei Jahre besucht wurde (4 + 4 = 8 WSt.) sowie Chemie (4 WSt.) wären ausreichend (zusammen 12 WSt.)

Die gewählten Prüfungsgebiete müssen sich inhaltlich und fachlich unterscheiden.

Beispiel: Biologie als ein und Wahlpflichtfach Biologie als ein anderes Prüfungsgebiet ist nicht möglich

Die Themenbereiche, die bei der Reifeprüfung abzudecken sind, sind auf der Schulhomepage kundgemacht.

Bei der Prüfung zieht die Kandidatin/der Kandidat zwei Themenbereiche aus dem fraglichen Fach, wählt davon einen aus und bekommt dazu eine Aufgabenstellung ausgehändigt. Es folgt die Vorbereitungszeit (mind. 15 Minuten bei lebender Fremdsprache, sonst mind. 20 Minuten) und dann die Prüfung, die nicht kürzer als zehn und nicht länger als 20 Minuten dauern darf.

Die Jahresnote bzw. eine ermittelte Note werden bei der mündlichen Gesamtbeurteilung der mündlichen Prüfungsgebiete eingerechnet, sofern eine aktive Mitwirkung des/der Kandidat/in bei der Prüfung erfolgt ist.

Weitere Informationen

Weitere Informationen auf https://www.ahs-aba.at den Roten Seiten https://info.gymgmunden.at und auf der Homepage des BMBWF https://www.bmbwf.gv.at

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