Die Novellierung der Prüfungsordnung AHS bringt folgende Änderungen hinsichtlich der abschließenden Arbeit mit sich:
- Umbenennung in abschließende Arbeit
- Abbildung der Freiwilligkeit: inkl. Änderungen bei Zahl der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungen und Adaption der erforderlichen Wochenstundenzahl
(bei 4 mündlichen Teilprüfungen – 20 Wochenstunden) - Regelungen zu künstlerischen, gestalterischen Arbeiten bzw. neuen Formaten
- Streichung der max. Zeichenzahl (ehemals 60.000 Zeichen)
- Regelung zur Kenntlichmachung der Nutzung von KI-Anwendungen
- Ausdehnung des Zeitraums für die Präsentation und Diskussion auf insgesamt höchstens 25 Minuten
- Festlegung eines neuen Themas bei negativer Beurteilung oder Nicht-Beurteilung
-> Streichung der Frist von vier Wochen - Anpassung der Abgabetermine für den Herbst-/Wintertermin -> Streichung der
von-bis-Regelung - Bekanntgabe, dass eine schriftliche oder mündliche Prüfung statt der ABA gewählt wird -> Frist für Schülerinnen/Schüler der 7. Klasse:
15. Jänner der vorletzten Schulstufe