Seit dem Schuljahr 2014/15 maturieren alle
Schülerinnen und Schüler in österreichischen AHS
mit der standardisierten, kompetenzorientierten
Reifeprüfung.
Zulassung zur Reifeprüfung
Die erste Zulassung erfolgt von Amts wegen d. h.
“automatisch“, wenn das Zeugnis der 8. Klasse in
allen Gegenständen eine positive Beurteilung
aufweist (kein „nicht beurteilt“, kein „Nicht
genügend“)
- Steht im Zeugnis ein Nicht genügend, kann der Kandidat/die Kandidatin eine Wiederholungsprüfung im Zeitraum zwischen der Beurteilungskonferenz der 8. Klassen und den Klausurprüfungen ablegen, die er/sie selbst (Formular in der Administration) beantragen muss.
Wird diese bestanden, steht einem Antritt zum Haupttermin nichts im Wege. - Bei zwei Nicht genügend im Jahreszeugnis kann man erst im Herbst zu Wiederholungsprüfungen antreten und ggf. im Anschluss die Reifeprüfung beginnen.
- Bei drei oder mehr Nicht genügend muss die 8.Klasse wiederholt werden.
Allgemeines
Die Reifeprüfung umfasst für alle Schülerinnen und Schüler drei voneinander unabhängige Teile.
- Abschlussarbeit VWA
- 3 (oder 4) Klausurprüfungen und
- 3 (oder 2) mündliche Prüfungen
Die Gesamtzahl aus schriftlichen und mündlichen
Prüfungen muss 6 betragen.
Die Wahl der Prüfungsgebiete für Klausur- und
mündliche Prüfungen erfolgt bis spätestens Fr., 13.01.2023
Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)
Die VWA ist unter Anschluss eines Begleitprotokolls vom Kandidaten/von der
Kandidatin in der ersten Woche des zweiten Semesters in zwei gedruckten Exemplaren sowie elektronisch abzugeben.
Im Anschluss finden die Präsentationen und Diskussionen der VWA statt.
Jeder Kandidat/jede Kandidatin stellt vor der Kommission seine/ihre Arbeit kurz vor, worauf eine kurze Diskussion folgt. Präsentation und Diskussion dürfen nicht länger als 15 Minuten dauern.
Die schriftliche Arbeit, die Präsentation und Diskussion werden von der Kommission mit einer einzigen Note beurteilt. Es gibt also keine eigene
Beurteilung (auch keine negative) der schriftlichen Arbeit alleine.
Wird die VWA insgesamt negativ beurteilt, kann man zwar im Haupttermin zu den anderen Prüfungen antreten, muss aber erneut eine VWA mit neuer Themenstellung schreiben.
Diese neue Themenstellung wird ehebaldigst auf dem offiziellen Wege eingereicht (https://www.ahs-vwa.at).
Beim Wiederholen der 8. Klasse kann eine positiv beurteilte VWA „mitgenommen“ werden, vor der neuen Kommission erfolgen aber eine neue
Präsentation und Diskussion mit neuer Beurteilung.
Schriftliche Klausuren
Alle Kandidaten/Kandidatinnen müssen in Deutsch, Mathematik sowie einer lebenden Fremdsprache, welche in der Oberstufe mit mindestens 10 Wochenstunden (WSt) besucht wurde (also Englisch, Französisch oder Spanisch) schriftlich antreten.
Bei 4 Klausurprüfungen ist die vierte Klausur entweder eine weitere lebende Fremdsprache (siehe oben), Latein, Biologie (Realgymnasium) oder Physik
(Realgymnasium) bzw. wenn gewählt Darstellende Geometrie (Wahlpflichtfach).
Bei negativer Beurteilung schriftlicher Prüfungen kann der Kandidat/die Kandidatin auf seinen/ihren Antrag eine (nicht öffentliche) Kompensationsprüfung ablegen, die formlos beantragt werden muss
Diese finden von zwischen Klausurprüfungen und mündlichen Prüfungen statt. Sollte die Gesamtbeurteilung der negativen schriftlichen Leistung in Kombination mit der Kompensationsprüfung keine positive Note ergeben, kann die negative Klausurprüfung bei einem nächsten Termin wiederholt werden, der Antritt zur mündlichen Prüfung bleibt davon unberührt.
Die Klausuren aus Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Spanisch und Latein sind standardisiert, d.h. sie werden zentral vorgegeben und nach einem vorgegebenen Beurteilungsschlüssel vom Prüfer/der Prüferin (das ist im
Allgemeinen der Fachlehrer) beurteilt.
Mündliche Prüfungen
Die wählbaren Prüfungsgebiete entsprechen im
Wesentlichen den Gegenständen (inklusive
Wahlpflicht- und Freigegenständen), die in der
Oberstufe unterrichtet werden.
„Religion“ bzw. „Ethik“ darf nur dann gewählt werden, wenn es in der ganzen Oberstufe oder in der 8. Klasse besucht wurde und über die davorliegenden Jahre Externistenprüfungen erfolgreich abgelegt wurden.
Ein Wahlpflicht- oder Freigegenstand einer lebenden Fremdsprache darf nur gewählt werden, wenn es in der Oberstufe mit mind. 6 WSt besucht wurde.
Das Wahlpflichtfach Informatik darf nur gewählt werden, wenn es in der Oberstufe mit mind. 6 WSt besucht wurde.
Das schulautonome Wahlpflichtfach Theorie des Sports darf nur gewählt werden, wenn es in der Oberstufe mit mind. 6 WSt besucht wurde.
Sonstige Wahlpflicht- oder Freigegenstände dürfen nur gewählt werden, wenn sie mit mind. 4 WSt bis mind. in die 7. Klasse besucht wurden.
Beispiel: 2 Stunden Freifach Biologie in der 6. Klasse ist also nicht wählbar.
Die Prüfungsgebiete sind so zu wählen, dass die
Summe der Wochenstunden
- bei 2 mündlichen Prüfungen mind. 10,
- bei 3 mündlichen Prüfungen mind. 15 beträgt.
Dabei kann aber ein Unterrichtsgegenstand um einen
besuchten Wahlpflichtgegenstand ergänzt werden,
wenn anders die Stundensumme nicht zu erreichen ist.
Beispiel: Psychologie/Philosophie und Chemie
(zusammen 2 x 4 = 8 WSt) wären nicht ausreichend;
aber PP + Wahlpflichtfach PP, das zwei Jahre
besucht wurde (4 + 4 = 8 WSt) sowie Chemie (4 WSt)
wären ausreichend (zusammen 12 WSt)
Die gewählten Prüfungsgebiete müssen sich inhaltlich
und fachlich unterscheiden.
Beispiel: Biologie als ein und Wahlpflichtfach Biologie
als ein anderes Prüfungsgebiet ist nicht möglich
Die Themenbereiche, die bei der Reifeprüfung abzudecken sind, sind ab Anfang November elektronisch kundgemacht.
Ablauf der Prüfung
Bei der Prüfung zieht die Kandidatin/der Kandidat zwei Themenbereiche aus dem fraglichen Fach, wählt davon einen aus und bekommt dazu eine Aufgabenstellung ausgehändigt. Es folgt die Vorbereitungszeit (mind. 15
Minuten bei lebender Fremdsprache, sonst mind. 20 Minuten) und dann die Prüfung die nicht kürzer als zehn und nicht länger als 20 Minuten dauern darf. Die Kommission vergibt darauf die Note.
Weitere Informationen zur neuen Matura im Internet:
Homepage des Bundesministeriums https://www.bmb.gv.at